Die überarbeitete Richtlinie ermöglicht nun auch die Klebung von beschichteten Holzfenstern. (Foto: © ift Rosenheim)

Die überarbeitete Richtlinie ermöglicht nun auch die Klebung von beschichteten Holzfenstern. (Foto: © ift Rosenheim)

"Geklebte Verglasungssysteme"

Die Klebung von Glas im Fenster hat sich etabliert und ist bei großen Formaten, einbruchhemmenden Fenstern und Sonderanforderungen Standard.

Eine Anwendung bei Holzfenstern ist aufgrund der unterschiedlichen Materialien und der großen Vielfalt der Oberflächenbeschichtungen schwierig und wird wenig genutzt.

Deshalb wurde die ift-Richtlinie VE-08 überarbeitet. Im neuen Teil 5 der vierten Fassung wird ein Bewertungsverfahren beschrieben, mit dem auf Basis einfacher Vorversuche eine verlässliche Beurteilung und eigenverantwortliche Übertragung durch den Hersteller möglich ist.

ift-Richtlinie VE-08

Als neue Verglasungsart für Fenster hat sich die Klebung der Isolierglasscheibe im Flügelrahmen bewährt. Damit lassen sich die statischen Eigenschaften des Glases nutzen, um den Rahmen auszusteifen, dadurch schlankere Rahmen und größere Abmessungen zu erhalten und die Einbruchhemmung zu verbessern. Diese Bauart ist durch die Produktnorm EN 14351-1 abgedeckt, jedoch mit dem Hinweis, dass Verbindungen dauerhaft sein müssen.

Um hierfür den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit erbringen zu können, wurde die ift-Richtlinie VE-08 entwickelt. Im Fokus der Richtlinie steht die Beurteilung der lastübertragenden Wirkung der Klebung Glas-Rahmen, d.h. die Aufnahme von Druck-Sogkräften und die Rahmenaussteifung. Zusätzlich werden die Dauerhaftigkeit und die Materialverträglichkeit mit dem Rahmen und Teilen des Isolierglases (Randverbund, Klötze etc.) bewertet.

Die ermittelten Kennwerte dienen zur Dimensionierung der Klebung. Im Teil 4 "Qualitätssicherung" der VE-08 werden unterschiedliche Methoden der erforderlichen werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) mit vielen Tipps und Hilfsmitteln (vereinfachte Prüfverfahren, Checklisten etc.) beschrieben.

Klebung auch auf beschichtetem Holz

Allerdings war die Anwendung der alten VE-08/3 auf unbehandelte Holzoberflächen begrenzt und damit für einen normalen Produktionsablauf in der Holzfensterfertigung häufig unpassend, da die unterschiedlichen Holzarten und die große Vielfalt der Oberflächenbeschichtungen nicht bewertet werden konnten. Die neue ift-Richtlinie VE-08/4 beschreibt im Teil 5 nun ausführlich die Klebung auch auf beschichtetem Holz.

Getestet wird eine geeignete Auswahl an repräsentativen Prüfvarianten für die Kombination aus Beschichtungsstoff, Klebstoff und Holzart. Damit kann der Anwender eigenverantwortlich andere Beschichtungssysteme gemäß den Übertragungsregeln der VE-08/4 nutzen und hat so einen möglichst großen Anwendungsbereich mit geringem Prüfaufwand zur Verfügung.

Erste Prüfberichte überreicht

Im März wurden auf der Messe Fensterbau Frontale die ersten Prüfberichte an den Klebstoffhersteller Otto-Chemie, den Klebebandhersteller Lohmann und Fa. Remmers als Anbieter von Beschichtungssystemen überreicht.

Unter Beachtung der Verarbeitungshinweise und Vorgaben der VE-08/4 für die WPK (Rückstellmuster, Prüfungen an Kleinproben etc.) können Holzfensterhersteller mit dem ift-Prüfnachweis den notwendigen Nachweis für dauerhaft gebrauchstauglich geklebte Holzfenster erbringen.

Damit gibt es nun auch für beschichtete Holzfenster eine geeignete Bewertung für den Nachweis geklebter Konstruktionen. Die ift-Richtlinie VE-08/4 enthält auf 53 Seiten umfangreiche Infos mit praktischen Checklisten und Tipps für die Konstruktion und die notwendige werkseigene Produktionskontrolle und ist damit ein unentbehrliches Regelwerk für alle Holzfensterhersteller die "kleben" wollen. Sie kann im ift-Literaturshop bestellt werden.

www.ift-rosenheim.de